Die Ursachen für Wasserschäden sind vielseitig, ebenso die Fülle an Versicherungen. Aber wissen Sie auch genau, welche Versicherung für welchen Wasserschaden aufkommt? Testen Sie jetzt Ihr Wissen – und finden Sie heraus, ob Sie im Ernstfall ausreichend versichert sind!
- Welche Schäden werden nicht von der einfachen Haushaltsversicherung übernommen?
a) Schäden an Hab und Gut, die durch defekte Leitungen verursacht wurden.
b) Durch Naturkatastrophen (Überschwemmungen) beschädigte Möbelstücke.
c) Schäden, die durch eine auslaufende Waschmaschine entstanden sind. - Sie haben einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung, jedoch wird auch eine benachbarte Wohnung dadurch beschädigt. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
a) Haftpflichtversicherung
b) Haushaltsversicherung des Nachbarn
c) Gebäudeversicherung - Für welche Schäden kommt die Gebäudeversicherung auf?
a) Schäden an sanitären Anlagen und anderen fest installierten Objekten, die nicht von der Haushaltsversicherung abgedeckt sind.
b) Schäden an Möbelstücken, die schwerer als 50 Kilogramm sind.
c) Schäden, die durch einen Wasserschaden in der Nachbarwohnung entstanden sind. - Ihr Aquarium läuft aus und beschädigt bewegliche Einrichtungsgegenstände in der eigenen Wohnung. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
a) Eine einfache Haushaltsversicherung reicht aus.
b) Die Haftpflichtversicherung.
c) Keine der oben genannten Versicherungen kommt für den Schaden auf.
Bonus-Frage: (Hier geben wir Ihnen keine Antwortmöglichkeiten vor!)
Wissen Sie, welche Art von Schäden von keiner einzigen Versicherung übernommen werden?
Auflösung:
- Frage 1: Antwort b) ist korrekt. Eine Haushaltsversicherung sichert Sie nicht gegen Naturkatastrophen ab. Dafür ist eine sogenannte erweiterte Haushaltsversicherung (auch „Elementarversicherung“) notwendig. Bei den meisten Haushaltsversicherungen gibt es die Möglichkeit, den Schutz auf Anfrage zu erweitern.
- Frage 2: Antwort a) ist korrekt. Eine Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schäden ab, die in Ihrer Wohnung verursacht wurden, aber auch Nachbarwohnungen beschädigen.
- Frage 3: Antwort a) ist korrekt. Die Gebäudeversicherung deckt alle Schäden am Gebäude ab, also auch im Gebäude liegende Leitungen, die nicht direkt zur Wohnung gehören und Schäden an Gegenständen, die nicht als Inventar oder Einrichtung zählen. Die Gebäudeversicherung zahlt allerdings nur, wenn die Immobilie auch genutzt wird. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung, um das Gebäude auch gegen Naturkatastrophen abzusichern.
- Frage 4: Antwort c) ist korrekt – zumindest bei den meisten Versicherungen. Ein auslaufendes Aquarium zählt nicht zu defekten Leitungen. Besonders große Aquarien sind nicht automatisch mitversichert, deshalb ist es in diesem Fall besonders wichtig, sich mit der Haushaltsversicherung in Verbindung zu setzen. Durch das große Fassungsvermögen von Aquarien entstehen auch schnell Schäden in darunterliegenden Wohnungen und am Gebäude: Deshalb sind oft auch die Gebäudeversicherung sowie die Haftpflichtversicherung involviert, wenn das Aquarium Schäden verursacht.
- Bonus-Frage: Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, werden selbstverständlich von keiner Versicherung abgedeckt.
Fazit:
Mit einer erweiterten Haushaltsversicherung, einer Haftpflichtversicherung und einer Gebäudeversicherung sind Sie bestens abgedeckt. Informieren Sie sich jedoch genau, welche Schäden tatsächlich abgedeckt werden und ziehen sie dabei Elementarschäden, eventuell vorhandene Aquarien und andere Risikogegenstände wie Wasserbetten in Betracht. Da keine Wohnung gleich eingerichtet ist, gibt es keine Patentlösung, die jede Wohnung gegen alle Eventualitäten absichert. Informieren Sie sich am besten gleich, wie es um Ihren Versicherungsschutz bestellt ist, damit Sie im Ernstfall nicht auf den Sanierungskosten sitzen bleiben.
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