Wasserschaden: Was welche Versicherung bezahlt!

Zuletzt aktualisiert am 25 Apr, 2024 | Ratgeber, Ratgeber zu Wasserschaden

Die Ursachen für Wasserschäden sind vielseitig, ebenso die Fülle an Versicherungen. Aber wissen Sie auch genau, welche Versicherung für welchen Wasserschaden aufkommt?

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Wasserschäden in der Wohnung können zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn keine entsprechende Versicherung besteht, die für die entstandenen Schäden aufkommt. Ein Rohrbruch oder ein beschädigter Wasseranschluss der Waschmaschine kann schnell zu einem finanziellen Fiasko führen, wenn keine adäquate Versicherungsdeckung vorhanden ist.

Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Abhängig von der Art des Wasserschadens bieten verschiedene Versicherungen Schutz:

Hausratversicherung:
Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Teppichen und Elektrogeräten.

Wohngebäudeversicherung:
Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude, die durch direkten Kontakt mit Leitungswasser verursacht werden, wie beispielsweise Rohrbrüche in der Wasserleitung oder beschädigte Armaturen, an Gasleitungen, Frostschäden im Inneren des Gebäudes und an Schwimmbecken, die sich im oder auf dem Gebäude befinden.

Privathaftpflichtversicherung:
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden an Dritten. Zum Beispiel, wenn ein geplatztes Rohr in der Wohnung neben Ihnen eine Überschwemmung verursacht und das Wasser durch die Wand in Ihre Wohnung eindringt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung Ihres Nachbarn die Kosten für die Reparatur Ihrer Wohnung. Ebenso, wenn der Schlauch Ihrer Waschmaschine platzt und Ihre Wohnung überschwemmt, und Wasser in die Wohnung Ihres unteren Nachbarn eindringt, deckt Ihre Privathaftpflichtversicherung den Schaden in der Nachbarwohnung.

Elementarversicherung:
Die Elementarversicherung bietet Schutz vor Schäden durch Naturkatastrophen wie Hochwasser, Überschwemmungen und Starkregen. Diese Versicherung muss in der Regel separat abgeschlossen werden.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Typischerweise decken Versicherungen keine Schäden ab, die durch Vernachlässigung oder vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers entstehen. Dazu gehören beispielsweise folgende Schäden:
Wenn eine Badewanne überläuft und Wasserschäden verursacht.
Das absichtliche Offenlassen von Fenstern während Regenfällen.
Wenn Räume im Winter nicht ausreichend beheizt werden und infolgedessen Leitungen einfrieren und platzen.

Maßnahmen bei Wasserschaden: Schadensmeldung und Dokumentation

  • Sicherung der Umgebung: Schalten Sie elektrische Geräte aus, drehen Sie die Wasserzufuhr ab und unterbrechen Sie die Stromversorgung am Zählerkasten.
  • Begrenzung des Schadens: Versuchen Sie, das Schadensausmaß zu minimieren, wenn dies sicher möglich ist.
  • Schaden melden: Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung über den entstandenen Schaden.
  • Dokumentation und Aufbewahrung: Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Blickwinkeln. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände für eine mögliche Inspektion auf. Die Schadenstelle kann grundsätzlich aufgeräumt werden, es sei denn, die Versicherung gibt ausdrückliche Anweisungen, sie unverändert zu lassen.
  • Halten Sie den Schaden in Grenzen: Schützen Sie Ihr Eigentum vor Feuchtigkeit und konsultieren Sie professionelle Hilfe bei schwerwiegenden Schäden.

Nachdem Sie die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, ist es ratsam, bei einem Wasserschaden sofort professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dadurch können weitere Schäden vermieden und eine effektive Sanierung eingeleitet werden. Für Tipps zur Vorbeugung von Wasserschäden besuchen Sie gerne unseren Ratgeber.

Welche Kosten kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen?

Bei einem Wasserschaden können verschiedene Kosten entstehen, die Sie – zum teil abhängig von den individuellen Bestandteilen Ihrer Versicherung – geltend machen können:

  • Reparaturkosten: Dies umfasst die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Gegenstände oder Einrichtungen wie Böden, Wände, Decken, Möbel, Elektronikgeräte usw.
  • Trocknungskosten: Wenn eine Trocknung des betroffenen Bereichs erforderlich ist, beispielsweise durch den Einsatz von Luftentfeuchtern oder anderen Trocknungsgeräten, können diese Kosten ebenfalls geltend gemacht werden.
  • Sanierungskosten: Falls Schimmel oder andere gesundheitsschädliche Substanzen infolge des Wasserschadens entfernt werden müssen, können auch die Kosten für die Sanierung abgedeckt sein.
  • Zusätzliche Wohnkosten: Wenn Ihr Zuhause aufgrund des Wasserschadens vorübergehend unbewohnbar ist und Sie während der Reparaturarbeiten anderweitig untergebracht werden müssen, können Sie möglicherweise auch die zusätzlichen Wohnkosten wie Mietkosten oder Hotelkosten geltend machen.
  • Folgekosten: Hierunter fallen Kosten für zusätzliche Schäden, die durch den Wasserschaden verursacht wurden, wie z. B. Schäden an persönlichem Eigentum oder andere indirekte Kosten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kosten, die geltend gemacht werden können, je nach Versicherungsumfang und den spezifischen Bedingungen variieren können. Überprüfen Sie den Deckungsumfang Ihrer Polizze oder setzen Sie sich gegebenenfalls mit Ihrer Versicherungsgesellschaft oder Ihrem Ansprechpartner für Versicherungen in Verbindung zu setzen.

 

Das große Quiz “Was welche Versicherung bei einem Wasserschaden bezahlt”

Welche Schäden werden nicht von der einfachen Haushaltsversicherung übernommen?
a) Schäden an Hab und Gut, die durch defekte Leitungen verursacht wurden.
b) Durch Naturkatastrophen (Überschwemmungen) beschädigte Möbelstücke.
c) Schäden, die durch eine auslaufende Waschmaschine entstanden sind.
Sie haben einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung, jedoch wird auch eine benachbarte Wohnung dadurch beschädigt. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
a) Haftpflichtversicherung
b) Haushaltsversicherung des Nachbarn
c) Gebäudeversicherung
Für welche Schäden kommt die Gebäudeversicherung auf?
a) Schäden an sanitären Anlagen und anderen fest installierten Objekten, die nicht von der Haushaltsversicherung abgedeckt sind.
b) Schäden an Möbelstücken, die schwerer als 50 Kilogramm sind.
c) Schäden, die durch einen Wasserschaden in der Nachbarwohnung entstanden sind.
Ihr Aquarium läuft aus und beschädigt bewegliche Einrichtungsgegenstände in der eigenen Wohnung. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
a) Eine einfache Haushaltsversicherung reicht aus.
b) Die Haftpflichtversicherung.
c) Keine der oben genannten Versicherungen kommt für den Schaden auf.

Bonus-Frage: (Hier geben wir Ihnen keine Antwortmöglichkeiten vor!)

Wissen Sie, welche Art von Schäden von keiner einzigen Versicherung übernommen werden?

 

 

Auflösung:
Frage 1: Antwort b) ist korrekt. Eine Haushaltsversicherung sichert Sie nicht gegen Naturkatastrophen ab. Dafür ist eine sogenannte erweiterte Haushaltsversicherung (auch „Elementarversicherung“) notwendig. Bei den meisten Haushaltsversicherungen gibt es die Möglichkeit, den Schutz auf Anfrage zu erweitern.
Frage 2: Antwort a) ist korrekt. Eine Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schäden ab, die in Ihrer Wohnung verursacht wurden, aber auch Nachbarwohnungen beschädigen.
Frage 3: Antwort a) ist korrekt. Die Gebäudeversicherung deckt alle Schäden am Gebäude ab, also auch im Gebäude liegende Leitungen, die nicht direkt zur Wohnung gehören und Schäden an Gegenständen, die nicht als Inventar oder Einrichtung zählen. Die Gebäudeversicherung zahlt allerdings nur, wenn die Immobilie auch genutzt wird. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung, um das Gebäude auch gegen Naturkatastrophen abzusichern.
Frage 4: Antwort c) ist korrekt – zumindest bei den meisten Versicherungen. Ein auslaufendes Aquarium zählt nicht zu defekten Leitungen. Besonders große Aquarien sind nicht automatisch mitversichert, deshalb ist es in diesem Fall besonders wichtig, sich mit der Haushaltsversicherung in Verbindung zu setzen. Durch das große Fassungsvermögen von Aquarien entstehen auch schnell Schäden in darunterliegenden Wohnungen und am Gebäude: Deshalb sind oft auch die Gebäudeversicherung sowie die Haftpflichtversicherung involviert, wenn das Aquarium Schäden verursacht.
Bonus-Frage: Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, werden selbstverständlich von keiner Versicherung abgedeckt.

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